§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
Erfolgt die Buchung durch Vermittlung einer Tourismusstelle oder ein Informations-oder Reservierungssystem (IRS) gilt zusätzlich folgende Klausel:

Der Gast bietet dem Beherbergungsbetrieb, vertreten durch die Tourismusstelle/IRS als Vermittler, mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages Mit der Buchungsbestätigung der Tourismusstelle/IRS, die diese als Vertreter des Beherbergungsbetriebes abgibt, kommt der Gastaufnahmevertrag zustande.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung 

Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im
Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung, Kaminholz), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Der vereinbarte Preis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart

§ 3 Kaution 

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 100 EURO. Die Kaution ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird am Ende des Mietaufenthaltes nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zurückgezahlt.

§ 4 Mietdauer 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.

§ 5 Rücktritt 

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes hat diesen Entschädigungsanspruch in der nachfolgenden Höhe gestaffelt (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises):
Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern/Ferienwohnungen

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 0 % des Gesamtreisepreises Rücktritt bis zum 31. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50 % des Gesamtreisepreises danach und bei Nichterscheinen: 90 % des Gesamtreisepreises

Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend

§ 6 Kündigungsrecht 

Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht
Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt für den Beherbergungsbetrieb insbesondere vor, wenn der Gast die Unterkunft vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Beherbergungsbetrieb dem Gast eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
Der Beherbergungsbetrieb hat ferner ein Rücktrittsrecht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Beherbergungsbetrieb von dem Gast Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. § 5 Abs. 2 bzw. 3).
Ein wichtiger Grund liegt für den Gast insbesondere vor, wenn der Beherbergungsbetrieb dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

§ 7 Mängel der Beherbergungsleistung 

Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung der Mängel zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen

§ 8 Haftung 

Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebes Dem steht gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Beherbergungsbetriebes beruht.
Für von Gast eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen ) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Pflichten des Gastes 

Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung Überschreitet der Gast die im Beherbergungsvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem Beherbergungsbetrieb in diesem Fall den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen (vgl. § 5 Abs. 2). Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

§ 10 Tierhaltung 

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Beherbergungsbetriebs in der Unterkunft gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Verjährung 

Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des Beherbergungsbetriebes gelten die einschlägigen Normen des BGB.

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand 

  1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
  3. Für Klagen des Beherbergungsbetriebes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 13 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Unverbindlichkeitserklärung

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) empfiehlt seinen Mitgliedern die vorstehenden „Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen“ unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit seinen Kunden.

 

 

 

4 bis 6 Tage

80 €2 Pers. im DZ / Tag.

ab dem 7. Tag

74 €2 Pers. im DZ / Tag.

Wochenpreis

518 €2 Pers. im DZ / Tag.

Für jede weitere Person berechnen wir 20 € je Tag

In den Monaten September und Oktober sind nur Buchungen ab sieben Tagen möglich.

  • Die Nutzung von zwei Personen und zwei Schlafzimmern ist gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
  • Kurzzeitbuchungen unter vier Tagen nur kurzfristig gegen Aufpreis auf Anfrage möglich
  • Eine Parkmöglichkeit besteht direkt bei der Wohnung im Hof.
  • Kinder sind herzlich willkommen und dürfen bis drei Jahre im Zimmer der Eltern kostenlos Urlaub machen.
  • Kinderermäßigung bis zehn Jahre auf Anfrage.

    Die Preise beinhalten die Endreinigung, Mehrwertsteuer, Heizung, Strom und Wasser.

    Kostenloses W-Lan

In unserem Angebot sind enthalten:

gemachte Betten bei Ihrer Ankunft, Hand- und Küchentücher, Infomappe mit Wanderkarte, Veranstaltungskalender, Ausflugsziele, Gästezeitung, wichtige Adressen (Arzt, Apotheke, Frisöre, Geschäfte etc), Unterstellraum für Ihre Fahrräder, kostenloser Abholservice vom Bahnhof Neef oder Bullay, Kinderhochstuhl.
Die gebuchte Ferienwohnung steht Ihnen am Tag der Abreise bis 10 Uhr zur Verfügung und ist am Tag der Anreise ab 15 Uhr bezugsbereit. Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Rauchen ist auf dem Balkon möglich. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen morgens frische Brötchen. Mögliche Ausflugstipps finden Sie hier ...

Es gelten die Gastaufnahmebedingungen des Deutschen Tourismusverbandes.

Beim Suchen nach einem Urlaubsdomizil haben Sie sicher festgestellt, dass viele Wohnungen Namen von Weinsorten tragen. Wir haben uns auch etwas einfallen gelassen. In den ersten Jahren unseres Rotweinangebotes hatte der "Dornfelder" den Namen "Moselrubin". Was lag also näher? Die Wohnung war neu, und so nannten wir sie "Rubin". Weine unterscheiden sich durch verschiedene Qualitätsstufen. Kabinet ist ein Wein, der sich durch sein besonders Prädikat von anderen Weinen abhebt und auszeichnet. Unsere Ferienwohnung ist also eine Wohnung mit Prädikat, deshalb nennen wir sie "Cabinet"

 

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